Talentierte Ärzte kommen aus allen Ländern dieser Welt. Doch können diese auch weltweit arbeiten?
Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz eine ärztliche Tätigkeit ausüben möchte, braucht eine entsprechende Approbation als Arzt (Deutschland), eine Berufserlaubnis beziehungsweise eine Mebeko- Diplom-Anerkennung (Schweiz) oder muss sich bei der bei der lokalen Ärztekammer in die Ärzteliste eintragen lassen (Österreich). Was für inländische Ärzte mit dem Abschluss des Studiums erlangt wird, zeichnet sich für ausländische Ärzte mit Wunsch nach Approbation in einem dieser Länder als Herausforderung ab.
Allein in Deutschland sind 410.000 Ärzte in den unterschiedlichsten Fachbereichen tätig. Rund 47.700 sind es in Österreich, 38.000 in der Schweiz. Und dennoch klagen Krankenhäuser über Personalmangel, es fehlt an Fachärzten, auf dem Land finden sich immer weniger Allgemeinmediziner. Dieser Problematik stehen zahlreiche ausländische Ärzte gegenüber, die gerne in Deutschland, Österreich oder der Schweiz arbeiten würden, doch scheitert es neben den erforderlichen Sprachkenntnissen oftmals an der ärztlichen Approbation oder einer Berufserlaubnis für ausländische Ärzte.
Talente und Positionen zusammenbringen. Die Zukunft von Krankenhäusern gestalten. Den Machern der Zukunft eine Bühne bieten, die neue erfolgreiche Wege zulässt.
Wir von HealthCorp Partners vermitteln erfolgreich zwischen Stellensuche und Stellenangebot und bringen damit Ärzte und Krankenhäuser zusammen. Gerne vermitteln wir auch Ärzte, die in von Deutschland in die Schweiz oder Österreich gehen wollen, vice versa. Wir helfen Ihnen dabei, dass Sie Ihre Tätigkeit als ausländischer Arzt in Deutschland, Österreich oder der Schweiz weiter ausüben können.
Wir von HealthCorp Partners vermitteln Sie gerne an Arbeitgeber, die Ihren Weg begleiten und Ihnen die passende Stelle bieten können. Kontaktieren Sie und informieren Sie uns, dass Sie gerne von unseren Auftraggebern bei der Approbation unterstützt werden wollen.
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NEWSLETTER ANMELDENEine Approbation als Arzt bedeutet die staatliche Erlaubnis der zeitlich unbeschränkten und selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufs.
Alle Ärzte, die im EU-Ausland studiert haben und in Deutschland arbeiten möchten, können problemlos die ärztliche Approbation beantragen. Hierfür müssen lediglich die Ausbildungsinhalte des im Ausland absolvierten Medizinstudiums mit denen des deutschen Standards übereinstimmen, was im Rahmen einer Gleichwertigkeitsprüfung festgestellt wird. Um als ausländischer Arzt, aber EU-Bürger, die Approbation erteilt zu bekommen, muss zusätzlich meist eine Fachsprachprüfung absolviert werden. Diese Sprachprüfung (Niveau C1 GER) wird zumeist von der zuständigen Landesärztekammer abgenommen. Die Staatsangehörigkeit spielt beim Antrag der Approbation keine Rolle. Das Verfahren gilt somit auch für deutsche Bürger, die im Ausland studiert haben und nun als Arzt in Deutschland anerkannt werden möchten, um praktizieren zu dürfen.
Neben dem erfolgreich abgeschlossenen Medizinstudium und einer Arbeits- sowie Aufenthaltserlaubnis kommen für ausländische Ärzte auf dem Weg zur Approbation ein paar weitere erforderliche Schritte hinzu. So erfordert die Beantragung der Approbation auch ein Sprachzertifikat (GER-B2) sowie ein Fachsprachzertifikat (C1), welche im Rahmen einer Prüfung die Deutschkenntnisse belegen. Letztlich kann eine Approbation für ausländische Ärzte aus Drittstaaten nur dann erfolgen, wenn die absolvierte Ausbildung die Prüfung der Gleichwertigkeit besteht. Hierfür vergleicht die zuständige Landes- oder Bundesstelle die Berufsqualifikation des ausländischen Arztes mit der deutschen Berufsqualifikation. Fallen den Approbationsbehörden bei dieser Prüfung wesentliche Ausbildungsunterschiede auf und liegt keine einschlägige Berufserfahrung des Arztes vor, muss der Antragssteller seine Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen einer Kenntnisprüfung belegen. Mit dem Bestehen dieser Prüfung erlangt der ausländische Arzt die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes und erhält somit seine Approbationsurkunde.
Alternativ zur Approbation für ausländische Ärzte kommt auch eine Berufserlaubnis in Frage. Diese ermöglicht eine vorübergehende Ausübung des ärztlichen Berufs. Eine Berufserlaubnis erfolgt auf Antrag einer Person, die ein abgeschlossenes Medizinstudium und entsprechende Sprachkenntnisse nachweisen kann. Während die ärztliche Approbation zeitlich unbefristete Gültigkeit besitzt, beschränkt sich die Berufserlaubnis auf maximal zwei Jahre – kann allerdings verlängert werden. Diese Berufserlaubnis für ausländische Ärzte kann auf bestimmte Tätigkeiten beschränkt sein und ist dabei jeweils nur in dem Bundesland gültig, wo sie erteilt wurde.
Für die ärztliche Tätigkeit in der Schweiz gelten gesonderte Regelungen, da es hier keine Approbation für Ärzte gibt.
Die Registrierung für medizinische Berufe liegt dabei in der Zuständigkeit des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und wird von der Medizinalberufekommission (MEBEKO) übernommen. Auch bei der Anerkennung als ausländischer Arzt in der Schweiz wird unterschieden, ob der Arzt aus der EU oder Drittländern kommt. Wurde der Abschluss des Medizinstudiums in einem EU-Staat erworben, erfolgt eine direkte Anerkennung des Arztes in Form einer Diplomanerkennung. Dieser direkte Weg zur Anerkennung erfordert neben der Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaates der Schweiz (EU oder EFTA), dass das eingereichte Diplom der EU-Richtlinie 2005/36/EG entspricht und von einer hierfür zuständigen Behörde ausgestellt wurde. Auch ausreichende Kenntnisse in einer der Landessprachen müssen entsprechend nachgewiesen werden (Mindestens Niveau B2).
Für Ärzte aus Drittstaaten kann das Diplom ebenfalls anerkannt werden, sowohl von der Schweiz selbst als auch durch eine indirekte Anerkennung durch einen Vertragsstaat. Hierfür gelten gesonderte Kriterien für den Arzt: Dieser muss im Anerkennungsland seinen Beruf im selben Maß ausgeführt haben, wie dies im Anerkennungsstaat der Fall sein wird. Darüber hinaus erfordert es eine berufliche Erfahrung von mindestens drei Jahren im klinischen Bereich. Die sprachlichen Voraussetzungen sind dabei für alle Ärzte mit Wunsch auf MEBEKO Anerkennung dieselben.
Für Ärzte, die ihr Studium innerhalb der EU absolviert haben und nun in Österreich ihrer ärztlichen Tätigkeit nachgehen möchten, ist der Weg meist einfach – denn das Studium muss nicht nostrifiziert werden, vielmehr werden Abschlüsse in der EU automatisch anerkannt.
Damit gibt es keinen Anerkennungsprozess beziehungsweise eine Beantragung der Approbation, wie diese für die Schweiz und Deutschland typisch ist. Vielmehr können sich die Ärzte aus dem EU-Ausland bei der lokalen Ärztekammer in die Ärzteliste eintragen lassen. Allerdings müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen werden. Hierfür werden zentrale Sprachtests in Wien durchgeführt, für die rund 800 € anfallen. Dieser Sprachtest ist es letztlich auch, der den Prozess der Eintragung als ausländischer Arzt in Österreich häufig in die Länge ziehen kann, denn die Tests werden nur zwei Mal jährlich angeboten. Die Sprachprüfung kann entfallen, wenn der Arzt ein deutschsprachiges Studium, eine deutschsprachige Matura oder eine dreijährige Tätigkeit im Gesundheitswesen innerhalb des deutschsprachigen Raums vorweisen kann.